Was macht die BNetzA?

Was macht die BNetzA?

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Marktregulierung und die Wettbewerbsaufsicht über Postanbieter. Sie stellt sicher, dass eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist.

Wer beaufsichtigt die Post?

Eidgenössische Postkommission (PostCom) Die Eidgenössische Postkommision (PostCom) beaufsichtigt den Postmarkt. Sie wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Grundversorgungspflicht und deren Qualität im Bereich der Postdienste.

Was darf die Bundesnetzagentur?

(1) Die Bundesnetzagentur ist befugt, 1. in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte stichprobenweise auf Einhaltung der Anforderungen nach § 4 und §§ 7 bis 9 zu prüfen, 2.

Wer ist der Netzbetreiber Internet?

In Deutschland gibt es drei große Netzbetreiber: die Telekom, Vodafone und Telefónica (o2). Wer bei diesen Anbietern einen Vertrag abgeschlossen hat, weiß natürlich, welches Netz er nutzt. Wer aber einen Vertrag bei anderen Anbietern hat, ist sich nicht immer ganz sicher.

Was sind die Aufgaben einer Regulierungsbehörde?

Die Aufgaben einer Regulierungsbehörde gehen in der Regel über die einer normalen Kartellbehörde hinaus; während letztere üblicherweise eine Ex post-Kontrolle von Märkten betreiben, zeichnen sich Regulierungsbehörden oft durch starke Instrumente einer Ex ante-Kontrolle aus, wie z. B. Preis- oder Produktgenehmigungen.

Was ist eine deutsche Regulierungsbehörde?

Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Eine weitere Aufgabe ist die Moderation von Schlichtungsverfahren. Die Bundesnetzagentur ist außerdem Zertifizierungsstelle nach dem Signaturgesetz.

Wie wurde die Regulierungsbehörde gegründet?

Die Behörde ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor und wurde am 1. Januar 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegründet. Erster Präsident der Regulierungsbehörde war von 1998 an bis 2000 Klaus-Dieter Scheurle .

Wer war der Präsident der Regulierungsbehörde?

Erster Präsident der Regulierungsbehörde war von 1998 an bis 2000 Klaus-Dieter Scheurle. Im Sommer 2005 wurde der Behörde zusätzlich zur Regulierung der Telekommunikationsnetze die Zuständigkeit für die Energieregulierung (Strom und Gas) übertragen und wurde daher in Bundesnetzagentur umbenannt.

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