Was macht die Polizei wenn sie Personalien aufnimmt?
Nein da musst du dir keine Sorgen machen. Personalien werden bei den unterschiedlichsten Gegebenheiten aufgenommen ohne dass es Konsequenzen hat. Das ist z.B. auch der Fall wenn eine Feier zu laut ist. Im Prinzip passiert nichts, ausser dass die Polizeit deine Akte aufnimmt.
Was wird bei einer Polizeikontrolle überprüft?
Dabei geht es unter anderem um die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung, aber die Beamten dürfen auch das Reifenprofil, die Bremsen oder die Beleuchtung überprüfen. Zusätzlich dürfen die Polizisten kontrollieren, ob in dem Wagen eine Warnweste, ein Verbandskasten und ein Warndreieck vorhanden sind.
Was fragt die Polizei bei einer Personenkontrolle ab?
Gespeichert werden die relevanten Daten, sprich Name, Vorname, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, gemeldeter Wohnort und die PA-Nr. Wann immer du mit denen zu tun hast, wird das dort vermerkt.
Was wird bei einer Personenkontrolle abgefragt?
„Personalausweis bitte“ – Identitätskontrolle Kern der Kontrolle ist die Identitätsfeststellung. Eine Identitätsfeststellung, zum Beispiel nach § 12 Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen, darf nur zur Abwehr einer Gefahr oder beim Verdacht einer Straftat vorgenommen werden.
Was passiert wenn die Polizei Daten aufnimmt?
Wenn die Polizei an „gefährlichen Orten“ die Personalien aufnimmt, so entsteht bei diesen Personen im Normalfall eine Hemmschwelle, nun doch noch gegen das Gesetz zu verstoßen. Das nennt man Prävention (Vorbeugung). Wenn ihr keine Straftaten verübt, dann passiert auch weiter nichts (!) .
Welche Angaben muss man bei einer Polizeikontrolle machen?
Die Polizei darf grundsätzlich
- Sie anhalten und auffordern, Ihr Fahrzeug zu verlassen.
- Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein verlangen.
- kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind.
Was ist eine polizeiliche Kontrolle?
Polizeikontrolle ist ein Begriff aus dem deutschen Polizeirecht. Sie dient ausschließlich der Gefahrenabwehr. Die Regelungen zur Polizeikontrolle richten sich bei den Landespolizeien nach den Vorschriften im jeweiligen Bundesland und bei der Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz.
Welche Fragen dürfen Polizisten stellen?
Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Wann darf die Polizei den Ausweis kontrollieren?
In der Polizeidienstverordnung aber heißt es, dass Polizisten generell durch ihre Uniform ausgewiesen sind; den Dienstausweis müssen sie nur vorzeigen, wenn Zweifel bestehen, ob es sich um einen echten Polizisten handelt.
Wann ist eine Personenkontrolle erlaubt?
Auch wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist, etwa bei gewalttätigen Demonstrationen, ist eine Personenkontrolle erlaubt. Ohne konkreten Verdacht dürfen nur Fragen nach der Identität und der Staatsangehörigkeit gestellt werden. Nach einem Ausweis dürfen die Beamten zwar fragen, aber zeigen muss man ihn nicht.
Wer darf meine Personalien kontrollieren?
Die Polizei hat grundsätzlich mehr Befugnisse als das Ordnungsamt. So darf nur die Polizei bspw. zu Zwangsmaßnahmen greifen, den fließenden Verkehr mit Blitzern kontrollieren und Personalien erheben. Weiterhin ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar, während das Ordnungsamt feste Öffnungszeiten hat.
Werden Polizeieinsätze gespeichert?
Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne sind vielmehr die Polizeibehörden, die die Daten erheben, speichern und verarbeiten. Im Folgenden werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Speichern und Löschen der Daten durch die Polizei skizziert. Zudem finden Sie Hinweise zum Auskunftsrecht betroffener Personen.