Was macht die Prüfungskommission?
(1) Die Prüfungskommission berät das Staatsministerium in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. (2) 1Der praktische Teil der Prüfung wird vor der Prüfungskommission abgelegt; die Mitglieder der Prüfungskommission, mit Ausnahme des vorsitzenden Mitglieds, sind Prüferinnen und Prüfer für den praktischen Teil der Prüfung.
Was entscheidet der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Mitarbeitern einer Universität oder einer anderen Hochschule, die nicht alle notwendigerweise Professoren sein müssen. Er entscheidet über die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen.
Was ist die Aufgabe des Prüfungsausschusses?
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung, §§ 39 Abs. Dieser Auftrag beinhaltet – neben der Abnahme der Prüfungen an sich – verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Was muss der Prüfungsausschuss bei der Abschlussprüfung feststellen?
Aufgaben des Prüfungsausschusses
- Prüfungsaufgaben beschließen.
- Planung des Prüfungsablaufs.
- Prüfung durchführen.
- Bewertung von Prüfungsleistungen.
- Ausstellung einer Bescheinigung bei Nicht-Bestehen.
- Reflexion des Prüfungsablaufs.
- Entscheidung zur Prüfungszulassung in besonderen Fällen.
Was ist der gesellenprüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.
Wer wählt den Prüfungsausschuss?
In seiner ersten – der konstituierenden – Sitzung wählt der Prüfungsausschuss ein Mitglied aus seiner Mitte zum/zur Vorsitzenden und ein weiteres zu dessen/deren Stellvertreter/-in. Beide sollten nach Möglichkeit nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder.
Wie muss ein Prüfungsausschuss für die Abnahme der Abschlussprüfung mindestens zusammengesetzt sein?
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses § 40 BBiG regelt dabei die Zusammensetzung des Ausschusses: Der Prüfungsausschuss muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, in der Aufstiegsfortbildung vorzugsweise mehr.
Wer sitzt alles im Prüfungsausschuss?
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist in § 40 Abs. 1 und Abs. Danach muss ein Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite müssen dabei in gleicher Zahl vertreten sein und mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder ausmachen.