Was macht die SBV?

Was macht die SBV?

Was sind die Rechte und Pflichten der SBV? Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in dem Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Was macht der Inklusionsbeauftragte?

Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers übernimmt nicht die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers; seine Hauptaufgabe ist vielmehr die Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen.

Wann sind Schwerbehindertenvertretung?

Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist eine Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen zu wählen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. 1 Satz 1 SGB IX), ist eine Schwerbehindertenvertretung ab einer Betriebsgröße von 100 Arbeitnehmern zu wählen.

Wann muss die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden?

Bei Versetzungen und Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Das gleiche gilt für Menschen mit Behinderung, die das Arbeitsamt auf Antrag mit schwerbehinderten Personen gleichgestellt hat.

Wann braucht man Schwerbehindertenvertretung?

Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).

Wann brauche ich einen Inklusionsbeauftragten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nach § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig ist. Voraussetzung ist lediglich, dass überhaupt ein gleichgestellter oder (schwer-)behinderter Mensch beschäftigt wird.

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