Was macht eigentlich der Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist Repräsentant der Belegschaft eines Betriebs. Zu diesem Zweck hat er vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenzuarbeiten und dabei mit den Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammenzuwirken (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
Für was braucht man einen Betriebsrat?
Die meisten wissen, dass der Betriebsrat von der Belegschaft eines Betriebs gewählt wird und seine Aufgabe darin besteht, die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs zu vertreten. Damit die Belegschaft bei Entscheidungen mitreden kann, die der Arbeitgeber ansonsten allein treffen würde (also zum Mitentscheiden).
Für wen ist JAV zuständig?
Gemeinsam mit dem Betriebsrat oder Personalrat vertritt die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) die Belange der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und aller zur Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wo werden JAVS gewählt?
JAV im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. Die Regelungen befinden sich in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Wählbar sind für die Vertretungen im Bundesdienst Beschäftigte, die am Wahltage noch nicht das 26.
Wann muss die JAV gewählt werden?
In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine JAV zu wählen (§ 60 Abs. 1 BetrVG).
Wer entscheidet wenn sich Geschäftsleitung und Betriebsrat nicht einigen können?
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können, sieht das Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Fällen vor, dass die Einigungsstelle in der jeweiligen Angelegenheit entscheidet (z.B. in § 87 Abs. 2 BetrVG). Man spricht in diesen Fällen von einem erzwingbaren Einigungsstellenverfahren.
Was ist eine ständige Einigungsstelle?
§ 76 Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen.