FAQ

Was macht ein Erbschaftsverwalter?

Was macht ein Erbschaftsverwalter?

Im Rahmen der Auseinandersetzung sind von der Erbengemeinschaft Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen und nachfolgend die Erbschaft gemäß gegebenenfalls vorhandener Anweisungen des Erblassers und der festgelegten Erbquoten unter den einzelnen Miterben zu verteilen.

Wer bestimmt Willensvollstrecker?

Grundsätzlich kann ein Erblasser jede Person als Willensvollstrecker bestimmen, die volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Es ist auch möglich, einen Erben als Willensvollstrecker einzusetzen.

Was ist eine Willensvollstreckung?

Wer seine Angehörigen entlasten möchte, beauftragt in seinem Testament oder Erbvertrag eine geeignete Person oder Institution mit der Willensvollstreckung. Der Willensvollstrecker sorgt dafür, dass die Erbschaft im Sinne des Erblassers geteilt wird.

Wann wird ein Erbschaftsverwalter eingesetzt?

Das Gesetz zählt abschliessend auf, wann – von Amtes wegen – die Erbschaftsverwaltung eingesetzt wird: wenn ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist und seine Interessen es erfordern oder – das ist der häufigere Fall – wenn der Erbschein nicht ausgestellt werden kann, etwa weil dagegen Einsprache erhoben wurde …

Was ist ein Willensvollstrecker in der Schweiz?

Willensvollstrecker: Aufgaben, Rechte & Pflichten. Wer sicherstellen will, dass ein Testament oder Erbvertrag wie gewünscht umgesetzt wird, beauftragt in der Schweiz einen Willensvollstrecker. Das kann eine natürliche oder juristische Person sein. Auch Erbstreitigkeiten begleitet der Willensvollstrecker aktiv und versucht, Lösungen zu finden.

Wie kann ein Willensvollstrecker die Teilung durchführen?

Sind sich alle Erben einig, so ist der Willensvollstrecker verpflichtet, den Wünschen der Erben nachzukommen. Bahnen sich Erbstreitigkeiten an, so kann der Willensvollstrecker die Teilung des Nachlasses gerichtlich durchsetzen. Darf ein Willensvollstrecker die Teilung durchführen?

Warum sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen?

Hauptsächlich sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen, um die Erben zu entlasten. Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die die Erben häufig überfordert – insbesondere dann, wenn sie einen sehr nahen Angehörigen verloren haben.

Was darf der Willensvollstrecker unterliegen?

Der Willensvollstrecker darf keiner Interessenskollision unterliegen, die Tatsache, dass er Erbe ist, genügt hierzu aber nicht. Entscheiden Sie sich für Erbplaner.ch und Sie können Ihren Willensvollstrecker ganz einfach definieren und festhalten. 1.

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