Was macht ein Gerichtsbeamter?

Was macht ein Gerichtsbeamter?

Gerichtshalter, auch als Gerichtsverwalter oder Justitiarius bezeichnet, war ein Gerichtsbeamter, der im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit für den Gutsherrn, auch Gerichtsherr genannt, als der zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte Gerichtsbeamte die Rechtspflege ausübte.

Was versteht man unter Rechtspfleger?

Definition: Was ist „Rechtspfleger“? Beamter des Justizdienstes, der die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege sachlich unabhängig entscheidet und dabei nur an Gesetz und Recht gebunden ist.

Was macht ein Rechtspfleger beim Amtsgericht?

In der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes führen Rechtspfleger Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Eigentumswohnungen und auch Schiffen durch. Sie sind zudem für die Durchführung der Insolvenzverfahren sowie für die Forderungspfändung (z.B. Lohn- und Kontenpfändung) zuständig.

Wann bekommt man einen Rechtspfleger?

Nach § 2 Absatz 1 RPflG kann ein Beamter des gehobenen Justizdienstes dann mit den Aufgaben eines Rechtspflegers betraut werden, wenn er ein Vorbereitungsdienst von drei Jahren abgeleistet und die Rechtspflegerprüfung bestanden hat.

Wann wird ein Rechtspfleger eingesetzt?

Typische von Rechtspflegern durchgeführte Verfahren sind: Mahnverfahren. Exekutionsverfahren auf das bewegliche Vermögen, zwangsweise Pfandrechtsbegründung sowie zur Sicherstellung. Privatinsolvenz Privatkonkursverfahren bei Aktiva von voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €

Wer ist der Vorgesetzte eines rechtspflegers?

Ebenso wie Richter sind Rechtspfleger in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden („sachliche Unabhängigkeit“). Eine Ausnahme dazu bildet die Arbeit in der Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften.

Was ist ein Anweisungsbeamter?

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizdienst übernehmen sachbearbeitende Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung. Sie können auch als Protokollführer/innen, Urkundsbeamte/-beamtinnen, Kostenbeamte/-beamtinnen oder Anweisungsbeamte/-beamtinnen tätig sein.

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