Was macht ein Kommissionaer?

Was macht ein Kommissionär?

Definition: Was ist „Kommissionär“? Derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). Kommissionär ist stets Kaufmann.

Ist ein Kommissionär?

Ein Kommissionär ist ein selbstständiger Kaufmann, der in seinem eigenen Namen auf fremde Rechnung, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere — das Kommissionsgut — kauft beziehungsweise verkauft. Die fremde Rechnung ist die Rechnung des Auftraggebers, der sogenannte Kommittent.

Ist ein Kommissionär ein Unternehmer?

Kommissionär ist die Bezeichnung für einen selbstständigen Kaufmann österr. Recht: Unternehmer, der Waren oder Wertpapiere nicht auf eigene Rechnung, sondern gegen eine Provision verkauft. Den Besitz an nicht verkaufter Ware muss er zurückübertragen.

Wann liegt ein Kommissionsgeschäft vor?

Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Das Kommissionsgeschäft ist handelsrechtlich in § 383 HGB geregelt.

Was ist auf Kommission kaufen?

Bei einem Verkauf auf Kommission bzw. einem Kommissionsgeschäft wird ein Zwischenhändler mit der Abwicklung des Geschäfts beauftragt, während der eigentliche Verkäufer im Hintergrund bleibt. Der eigentliche Verkäufer erhält den Verkaufspreis abzüglich einer Gebühr erst dann, wenn der Verkauf abgeschlossen ist.

Warum Handelsvertreter?

Die Handelsvertreter-Vorteile Handelsvertreter arbeiten autonom und sind nur gering weisungsgebunden. Handelsvertreter haben dadurch die Möglichkeit, sich frei zu entfalten – beruflich sowie auch persönlich. Fixgehalt und Provision. Handelsvertreter haben die Chance auf sehr gute Verdienstmöglichkeiten.

Was versteht man unter einem Kommissionsgeschäft?

Bei einer Einkaufskommission möchte der Kommittent einen Gegenstand erwerben und schaltet dazu den Kommissionär ein. Der Kommissionär tritt gegenüber dem Verkäufer des Gegenstands in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kommittenten auf.

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