Was macht ein Lehrling?
Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab.
Ist Azubi ein Schimpfwort?
Umgangssprachlich wird auch von Azubi, Stift oder im oberdeutschen Raum Lehrbub/-mädchen gesprochen. Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps.
Ist ein Lehrling ein Arbeitnehmer?
(1) Arbeitnehmer im Sinne des II. Teiles sind alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und der Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters.
Wie nennt man weibliche Azubis?
[1] weiblicher Azubi, Azubiene, Azubine, Lehrling, Lehrmädchen; schweizerisch: Lehrtochter.
Wie lange darf ein Lehrling am Tag arbeiten?
Für Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, die bereits 18 Jahre alt sind, gilt das Arbeitszeitgesetz. Wie lange dürfen Lehrlinge (Jugendliche) unter 18 Jahren arbeiten? Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden.
Wie lange dürfen sie als Lehrling arbeiten?
Auch beim Thema Arbeitszeit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite, vor allem wenn Sie als Lehrling noch nicht volljährig sind. Minderjährige Lehrlinge dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten – auch dürfen sie nicht am Wochenende arbeiten, wenn es sich nicht um Branchen handelt, in denen Schichtdienst gearbeitet wird.
Wer kann als Lehrling bezeichnet werden?
Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet – unabhängig von Branche oder dem angestrebten Beruf – kann als Lehrling bezeichnet werden. Mittlerweile wurde der Begriff jedoch mehrheitlich durch die modernere Variante des Auszubildenden ersetzt.
Was sind die besonderen Pflichten eines Lehrlings?
Beschäftigt ein Betrieb Lehrlinge, bestehen eine Vielzahl von besonderen und zusätzlichen Pflichten, unter anderem: Der Lehrling ist entsprechend den Ausbildungsvorschriften auszubilden, d.h. Dem Lehrling dürfen keine Aufgaben zugewiesen werden, die seine Kräfte übersteigen. Es besteht ein absolutes Misshandlungs- und Züchtigungsverbot.
Hat ein Lehrling mit handwerklichen Berufen zu tun?
Es stimmt jedoch nicht, dass ein Lehrling etwas mit handwerklichen Berufen zu tun hat. Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet – unabhängig von Branche oder dem angestrebten Beruf – kann als Lehrling bezeichnet werden.