Was macht ein Regionalgericht?
Die Regionalgerichte sind zuständig für Verfahren im Zivilrecht und im Strafrecht im Kanton Bern. Die Regionalgerichte beurteilen erstinstanzlich alle Zivil- und Strafsachen, für die gemäss Gesetz nicht ein anderes Gericht zuständig ist.
Was ist ein Zivilgericht Schweiz?
Bezirksgericht ist in der Schweiz in sechs Kantonen die Bezeichnung für das Gericht erster Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Dieser Instanz vorgeschaltet ist in zivilen Streitsachen die Schlichtungsbehörde (Friedensrichter, Vermittler).
Wie funktioniert das Gericht in der Schweiz?
Gemäss Schweizer Recht haben Staatsanwälte die Kompetenz, eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und Geldstrafen sowie Bussen auszusprechen. Strafbefehle werden schriftlich und ohne Begründung per Post zugestellt. Eine öffentliche Verhandlung findet nicht statt.
Was ist ein Bezirksgericht in der Schweiz?
Bezirksgericht ist in der Schweiz in sechs Kantonen die Bezeichnung für das Gericht erster Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Dieser Instanz vorgeschaltet ist in zivilen Streitsachen die Schlichtungsbehörde (Friedensrichter, Vermittler).
Wie viele Richter sind bei den Bezirksgerichten tätig?
Daneben wird beim Bezirksgericht auch das Grundbuch geführt. Bei den Bezirksgerichten sind derzeit österreichweit ca. 730 Richterinnen und Richter tätig. Die Richter der Bezirksgerichte sind immer in erster Instanz tätig und entscheiden immer als Einzelrichter.
Welche Kantone haben ein Bezirksgericht?
Der Name Bezirksgericht gilt insbesondere in denjenigen Kantonen, die das Kantonsgebiet für Verwaltungs- und/oder Rechtsprechungszwecke in Bezirke eingeteilt haben: Zürich, Luzern, Schwyz, Aargau, Thurgau und Wallis. Bis in die jüngere und jüngste Vergangenheit war der Terminus weiter verbreitet.
Wie wird die Justizverwaltung am Bezirksgericht geleitet?
Die Justizverwaltung am Bezirksgericht wird von den Gerichtsvorsteher geleitet (die Gerichtsvorsteher sind Richterinnen und Richter). Sie werden manchmal auch Gerichtshöfe erster Instanz genannt (weil es früher neben den Landesgerichten auch Kreisgerichte gab).