Was macht ein Volkstribun?

Was macht ein Volkstribun?

Aufgabe der Volkstribunen, die zunächst keine anerkannten Beamten, sondern nur informelle Vertreter der plebs waren, war die Verteidigung der Plebejer gegen die Macht der Patrizier (ius auxilii). Sie schritten also gegen Entscheidungen und Maßnahmen patrizischer Beamter und des Senats ein.

Welche Rechte hatten die Volkstribunen?

Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate beizustehen und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch der Konsuln, ihr Veto (Interzessionsrecht) einlegen. Zudem hatten sie das Recht, die Volksversammlung einzuberufen und später sogar den Senat zu versammeln.

Was ist ein Tribune?

Tribun (lateinisch tribunus, von tribus, Unterteilungen des römischen Volkes) war im römischen Reich die Bezeichnung für verschiedene politische und militärische Funktionsträger. Das Amt, das sie bekleideten, nennt man Tribunat.

Welches Ziel hatte Tiberius Gracchus bei seiner Reform?

Der Volkstribun Tiberius Sempronius Gracchus ließ um 133 v. Chr. zur Wiederherstellung des Kleinbauerntums Land aus dem Gemeindebesitz (Ager publicus) an Proletarier verteilen. Tiberius Gracchus war wahrscheinlich ein Revolutionär wider Willen, da seine Ziele konservativ, aber seine Methoden revolutionär waren.

Was ist eine Tributkomitien?

Die comitia tributa, auch comitia populi tributa (Tributkomitien) genannt, umfassten Patrizier und Plebejer, verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die comitia tributa trafen sich ursprünglich im Comitium, dann ab 145 v.

Wer bereitete mit den Volkstribunen die Gesetze vor?

Die Volkstribunen schützten die Plebejer vor ungerechten Amtshandlungen der Beamten. Sie hatten außerdem das Recht gegen neue Gesetze Einspruch zu erheben, wenn diese ihrer Meinung nach die Plebejer benachteiligten (Vetorecht). Auf Betreiben der Volkstribunen wurden um 450 v. Chr.

Was ist eine Senatsaristokratie?

Jahrhundert wird damit auch die Gesamtheit des Adels bezeichnet. eine Herrschaftsform, in der der Adel (auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben.

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