Was macht einen Burger aus?

Was macht einen Bürger aus?

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint.

Wer konnte im Mittelalter Bürger werden?

Nur wer Besitz hatte, konnte ein Bürger werden. Er musste dann Steuern zahlen, hatte aber auch Rechte, die ein normaler „Einwohner“ nicht besaß.

Wer gehörte im Mittelalter zur Unterschicht?

bildeten Sklaven (slavi), später Leibeigene (servi, mancipia) zusammen mit fahrendem Volk, Entlaufenen, Bettlern, Krüppeln, Siechen und Dirnen den Bodensatz der ländlich-bäuerlichen Gesellschaft. Dazu kamen in den Städten des HMA.

Wie können Bürgerinnen und Bürger direkt in die lokale Politik eingreifen?

In allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mithilfe eines Bürgerentscheids können sie ihren gewählten Repräsentant/innen vor Ort eine Sachentscheidung aus der Hand nehmen.

Was war die Aufklärung der Bürger?

Die Bürger forderten die Einräumung von Menschenrechten und die Kontrolle der Herrschenden durch die Bürger in Form von Gewaltenteilung und Wahlrecht. Die Aufklärung war somit eine Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, das am bisherigen politischen Gestaltungsprozess aufgrund der Ständeordnung nicht teilhaben durfte.

Wer darf mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid teilnehmen?

Teilnehmen an Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – also unterschreiben und abstimmen – dürfen nur »Bürgerinnen und Bürger«, also diejenigen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Formale und praktische Voraussetzungen © www.dokumentiert.de / photocase.com

Ist der Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gleichzusetzen?

Der Bürgerentscheid ist mit einem Beschluss des Gemeinderates gleichzusetzen. Bürgerbehren und –entscheide sind also machtvolle Instrumente. Die kommunale Volksgesetzgebung setzt sich üblicherweise aus den zwei genannten Stufen »Bürgerbegehren« und »Bürgerentscheid« zusammen.

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