FAQ

Was macht man als Archivar?

Was macht man als Archivar?

Archivare und Archivarinnen bewerten, erfassen, ordnen, erschließen und erhalten Archivgut, machen es nutzbar und werten es aus.

Wer arbeitet im Archiv?

Das Nutzerpublikum eines Archivs ist breit gestreut, je nach der Art der enthaltenen Dokumente: Verwaltungsangestellte, Behörden, Anwälte, Justizangestellte, Historiker, Dozenten, Studenten, Forscher, Wissenschaftler oder auch einfach nur Privatpersonen.

Was macht man in einem Stadtarchiv?

Aufgaben des Stadtarchivs Dabei kann es sich um Akten, Pläne, Bücher, Nachlässe, Tonbänder, Videofilme, Fotos, digitale Daten u.v.m. handeln. Diese „Archivalien“ werden z.T. von der Stadtverwaltung aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Firmen an das Stadtarchiv abgegeben.

Welche Daten müssen archiviert werden?

Welche Dokumente müssen revisionssicher archiviert werden?

  • Bücher und Aufzeichnungen (Grundbuch/Journal, Haupt- und Nebenbücher)
  • Inventare.
  • Jahresabschlüsse (Bilanzen und GuV)
  • Lageberichte.
  • Eröffnungsbilanz und die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.

Was muss revisionssicher archiviert werden?

Allgemein wird unter einer revisionssicheren Archivierung verstanden, dass digitale Daten aufbewahrt werden und zwar so, dass die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit und Zugriffsschutz erfüllt sind.

Wie müssen Rechnungen archiviert werden?

Elektronische Rechnungen und Belege müssen zwingend elektronisch archiviert werden. Es genügt nicht, die Unterlagen auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. Die elektronische Archivierung muss auf einem Datenträger erfolgen, der eine Änderung nicht mehr zulässt.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. So liegt man immer auf der richtigen Seite.

Wie lange muss ich Röntgenbilder aufheben?

Die Strahlenschutzverordnung regelt, dass Aufzeichnungen über die Untersuchung zehn Jahre lang und über die Behandlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Behandlung aufzubewahren sind.

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