Was macht man als Publizist?

Was macht man als Publizist?

Der Publizist ist ein Autor, Journalist, Schriftsteller oder Wissenschaftler, der mit eigenen Beiträgen (Publikationen) – etwa Analysen, Artikeln, Aufsätzen, Büchern, Interviews, Kolumnen, Kommentaren, Reden, Rezensionen oder Aufrufen – an der öffentlichen Meinungsbildung zu aktuellen Themen teilnimmt.

Welche Tätigkeiten fallen unter die Künstlersozialabgabe?

Rundfunk- und Fernsehen. Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern. Galerien, Kunsthändler. Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte.

Was ist Künstlersozialkassenpflichtig?

Die Künstlersozialabgabe ist für alle Unternehmen Pflicht, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu gehören nicht nur typische Verwerter wie: Buchverlage, Presseverlage, Presseagenturen, Bilderdienste. Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.

Was verdient ein Publizist?

Publizisten in Festanstellung erhalten hingegen ein festes monatliches Gehalt, mit dem sie wirtschaften können. Einsteiger können im Durchschnitt mit einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von ca. 2.100€ rechnen. Natürlich hängt der Verdienst auch von Kriterien wie Berufserfahrung, Arbeitsstandort und Betriebsgröße ab.

Wann muss ich an die Künstlersozialkasse zahlen?

Demnach sind fast alle Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe (KSA) verpflichtet, sobald sie entsprechende Leistungen abnehmen und honorieren. es erfolgt eine tatsächliche Zahlung von Honoraren an selbstständige Künstler/Publizisten für deren Leistungen oder Werke.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Die Versicherten, also die Künstler selbst, zahlen 50 % ihrer Beiträge für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Den Arbeitgeberanteil übernehmen zwei wichtige Partner: Der Bund unterstützt alle Mitgliederbeiträge mit einem Zuschuss von 20 Prozent.

Was muss an die Künstlersozialkasse gemeldet werden?

Abgabepflichtige Unternehmen müssen jeweils bis zum 31. März des Folgejahres sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten geleisteten Entgelte des Vorjahres (Summe der beitragspflichtigen Entgelte) an die KSK melden. Die Meldung für das Jahr 2020 muss also bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Welche Kosten sind KSK pflichtig?

Zum meldepflichtigen Entgelt gehört also das Honorar, aber auch jeglicher Ersatz für die Aufwendungen und Nebenleistungen des Künstlers oder Publizisten wie zum Beispiel:

  • Telefonkosten,
  • Frachtkosten,
  • Werkzeichnungen,
  • Material- oder Personalkosten.

Sind Vereine KSK pflichtig?

Verein beschäftigt bzw. Künstlersozialabgabe muss der Verein außerdem abführen, wenn er für seine Zwecke Künstler oder Publizisten beauftragt. Typische Fälle sind, dass zum Beispiel ein Webdesigner Ihre Homepage pflegt, ein Grafiker Ihre Dokumente modernisiert oder ein Journalist Pressearbeit für Ihren Verein leistet.

https://www.youtube.com/watch?v=Xg2Ax6kbl6w

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben