Was macht man als Vorstandsmitglied?
Die Aufgaben des Vorstands im Überblick
- Vereinszweck verfolgen.
- Vereinsinteressen verfolgen.
- Rechtlich absichern.
- Vereinsvermögen erhalten.
- Mitglieder-Angelegenheiten.
- Rechtliche Aufgaben.
- Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Welche Ämter gibt es im Verein?
Zu ihnen zählen der erweiterte Vorstand, der beratend tätige Beirat, der Schriftführer, der Jugend-, der Sport-, der Presse- und der Sozialwart, der Kassenprüfer, der Ehrenausschuss oder besondere Vertreter. Welche von ihnen es im Verein gibt, hängt von der Größe des Vereins und der Notwendigkeit dieser Ämter ab.
Was sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands?
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands im Sinne des § 26 BGB sind zur gesetzlichen Vertretung des Vereins ermächtigt. Sie werden nach der Wahl in das Vereinsregister eingetragen und dürfen zum Beispiel Verträge für den Verein abschließen.
Wie kann der Vorstand für einen Verein bestehen?
Je nachdem, was sich für den Verein anbietet, kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei sehr kleinen Vereinen können theoretisch sogar alle Mitglieder dem Vorstand angehören. Wichtig ist, dass die Größe in der Satzung festgelegt und jedes Vorstandsmitglied im Vereinsregister eingetragen wird.
Wie werden die Vorstandsmitglieder gewählt?
Laut § 27 BGB werden die Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung gewählt, sofern die Vereinssatzung es nicht anders vorsieht. In der Satzung kann festgelegt werden, dass auch der Vorstand selbst nur neue Vorstandsmitglieder ernennen darf.
Was sind die Regelungen für den Rücktritt der Vorstandsmitglieder?
Das Gesetz sieht keine Regelungen über den Rücktritt der Vorstandsmitglieder vor. Sie hängen daher von den Bestimmungen in der Satzung und von den Umständen ab. Handelt es sich bei dem Posten um ein Ehrenamt, darf das Mitglied jederzeit zurücktreten und muss dafür keine Gründe anführen.