FAQ

Was macht man bei einer Demo?

Was macht man bei einer Demo?

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen.

Welche Polizisten werden bei Demos eingesetzt?

Die Bereitschaftspolizei besteht aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in Führungspositionen z. B. Ausbildungsbeamten, Klassenleitern, Gruppen-, Trupp-, Hundertschaftsführer o. ä.

Was darf man zu einer Demo mitnehmen?

Nimm deinen gültigen Personalausweis, Pass, Visum und Aufenthaltspapiere mit. Nimm Kleingeld und Telefonkarte mit. Nimm Krankenkassenkarte bzw. -schein und 10,- Euro für den Fall einer medizinische Behandlung mit.

Welche Polizei ist bei Fußballspielen?

Die Bundespolizei wünscht allen Fans eine gute Fußballsaison mit sicheren An- und Abreisen. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner im Netzwerk Fußball zur Verfügung.

Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?

Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.

Wie können die Waffen abgegeben werden?

Bei der zuständigen Kreispolizeibehörde können die Waffen ebenfalls abgegeben werden. Die Waffen werden dann von der Polizeistelle zur Vernichtung an die Zentralen Polizeitechnischen Dienste weitergeleitet. Aber ACHTUNG!

Kann man die Waffen unbrauchbar machen?

Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.

Wie kann ich eine Waffenbesitzkarte erwerben?

Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen. Folgendes müssen Sie hierbei bitte beachten: Im Wege der Erbfolge können nur Waffen erworben werden.

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