Was muss alles in einen Widerspruch?

Was muss alles in einen Widerspruch?

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:

  1. Ihr Name.
  2. Ihre Adresse.
  3. Ihre Telefonnummer.
  4. Datum des Widerspruchs.
  5. Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  6. Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.

Wie schreibe ich einen Widerspruch wegen GDB?

Deinen Widerspruch musst Du innerhalb von vier Wochen schriftlich an das Versorgungsamt richten, das den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Adresse und auch Angaben zur Frist und zur Form findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Als Widerspruch reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus.

Kann man bei einem Widerspruch die Begründung nachreichen?

Ratsam kann es daher sein, zunächst nur Deinen Widerspruch zu erklären. Auf diese Weise hast Du form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Deine Begründung kannst Du dann, eventuell zusammen mit weiteren Unterlagen, nachreichen. Dies muss dann nicht mehr innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen.

Kann ein Widerspruch per Email zulässig?

Ein per E-Mail eingelegter Widerspruch kann durchaus zulässig sein, denn anders als im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten, ist auch dieser – datenschutzrechtlich eher bedenkliche – elektronische Übermittlungsweg im Verwaltungsverfahren möglich, wenn die Behörde (wie zumeist) einen entsprechenden Zugang …

Ist ein E-Mail rechtsgültig?

Jedoch sind E-Mails nur bedingt rechtlich verbindlich und auch als Beweismittel vor Gericht nur eingeschränkt verwendbar. Grundsätzlich können Willenserklärungen ohne Einhaltung einer besonderen Form rechtswirksam abgegeben werden, also auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten.

Was bedeutet das Wort Fax?

Das Wort „Fax“ oder auch „Telefax“ ist die Kurzform von „Telefaksimile“. Mit zwei Faxgeräten lassen sich Dokumente über die Telefonleitung verschicken. Nachdem Sie die Nummer des Empfängers in das Faxgerät eingegeben und auf „Senden“ gedrückt haben, kommunizieren Ihr Gerät und das des Empfängers miteinander.

Kann man noch faxen?

Heute noch ein Fax? Die Fax-Technik wurde im Jahr 1979 eingeführt und hat damit schon mehr als 30 Jahre auf dem Buckel. Besonders in Deutschland hat es von der Einführung von ISDN profitiert und damit den Zweitanschluss belegt. Mittlerweile kann man es auch sehr bequem in eine Telefonanlage integrieren.

Kann man mit dem Handy faxen?

Mit der kostenlosen eFax® App für iOS und Android können Sie Faxe von Ihrem Mobilgerät verschicken. Fotografieren Sie einfach das Dokument mit der Kamera Ihres Mobilgeräts und senden Sie das Foto als Fax.

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