Was muss Arbeitgeber bei Elternzeit beachten?
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG die Elternzeit bescheinigen. Dabei hat er das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Was muss der Arbeitgeber in der Elternzeit zahlen?
Das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und somit muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen. Dafür gibt es die finanzielle Unterstützung des Staates in Form von Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro monatlich.
Wie ist der Anspruch auf Elternzeit geregelt?
Der Anspruch auf Elternzeit ist in §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (kurz: BEEG) geregelt Haben Arbeitnehmer den Wunsch, die beantragte Elternzeit vorzeitig zu beenden, muss der Arbeitgeber zustimmen Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, zwischen 15 und 30 Wochenstunden in ihrem Betrieb zu arbeiten
Wie fällt der Anspruch auf Erziehungszeit der Mutter zu?
Erziehen Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam, fällt der Anspruch auf Erziehungszeit automatisch der Mutter zu. Möchten die Eltern dies anders verteilen, ist das möglich. Allerdings gelten zwei Voraussetzungen: Beide Elternteile müssen dies gegenüber der Rentenversicherung übereinstimmend erklären. Die Erklärung muss für die Zukunft gelten.
Welche Erziehungszeiten gelten für Kindererziehung?
Darüber hinaus werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als „Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ anerkannt. Diese können Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen (Reduzierung Wartezeit) und die Berechnung einer Rente haben.
Kann die Erziehungszeit auf den Vater übertragen werden?
Die Erziehungszeit kann auf den Vater übertragen werden. Erziehen Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam, fällt der Anspruch auf Erziehungszeit automatisch der Mutter zu. Möchten die Eltern dies anders verteilen, ist das möglich. Allerdings gelten zwei Voraussetzungen: