FAQ

Was muss Arbeitgeber bei Pfandung beachten?

Was muss Arbeitgeber bei Pfändung beachten?

Laut Gesetz dürfen Gläubiger direkt beim Arbeitgeber pfänden. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Zwangsvollstreckung (§§ 850 ff.

Was ist bei einer Lohnpfändung zu beachten?

Bei der Lohnpfändung gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sollten also mehrere Gläubiger bei Ihnen anklopfen, müssen Sie zuerst an denjenigen zahlen, dessen Pfändung Sie zuerst erhalten haben. Erst wenn seine Forderung vollständig mit Zinsen und Vollstreckungskosten bezahlt ist, zahlen Sie an den Nächsten.

Was muss in einer Drittschuldnererklärung stehen?

Der Drittschuldner hat zu erklären,

  • ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und bereit ist Zahlung zu leisten;
  • ob und welche Ansprüche andere Rechtssubjekte an die Forderung geltend machen;
  • ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;

Wer erfährt von Lohnpfändung?

Der Arbeitgeber setzt den Schuldner von der Lohnpfändung in Kenntnis. Nachdem er den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vom Gläubiger erhalten hat, darf er das Geld jedoch nicht sofort an den Gläubiger überweisen.

Kann man wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden?

Arbeitgeber darf wegen Lohnpfändung gewöhnlich nicht kündigen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass eine Lohnpfändung und die damit verbundenen Schulden gar nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat. Es handelt sich vielmehr um eine private Angelegenheit.

Wie viel darf bei einer Lohnpfändung gepfändet werden?

Vom Verdienst, der über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, verbleibt Dir nicht alles, aber zumindest ein Teil. Alle Beträge, die über 3.840 Euro hinausgehen, sind voll pfändbar.

Wie gebe ich eine Drittschuldnererklärung ab?

Die Drittschuldnererklärung ist vom Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abzugeben. Als Empfänger der Erklärung nennt § 840 Abs. 3 Satz 1 ZPO den Gerichtsvollzieher, der diese an den Gläubiger weiterleitet.

Was passiert nach der Drittschuldnererklärung?

Das Wohnungsunternehmen hat daher nach Abgabe der Drittschuldnererklärung bis zur endgültigen Abwicklung des Rechtsverhältnisses mit dem Schuldner oder bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung diese Pfändung zu beachten.

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