Was muss bei der Beantragung von einem Waffenschein erfolgen?
Darüber hinaus muss bei der Beantragung von einem Waffenschein auch ein Bedürfnisnachweis erfolgen, der die Notwendigkeit für das Führen der Waffen belegt. Der Antragsteller muss also für einen positiven Bescheid über einen Waffenschein ein Bedürfnis nachweisen, das es für ihn unabdingbar macht, eine Waffe zu führen.
Ist der Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte gleichzusetzen?
Dabei ist zwischen dem Führen und dem Transport von Waffen zu unterschieden. Auch ist ein Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte nicht gleichzusetzen. Umgangssprachlich bezeichnen viele die Waffenbesitzkarte als Waffenschein, dies ist jedoch nicht korrekt. Ein Waffenschein wird nur unter ganz klar und eng definierten Bestimmungen erteilt.
Was ist die Ersatzbescheinigung für den Waffenschein?
Die Ersatzbescheinigung für die Waffenbesitzkarten und Ersatzbescheinigung für den Waffenschein sind im nationalen Waffenregister nicht erfasst. Sollte die gefährdete Person aus dem Dienst ausscheiden, muss eine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Welche Waffenscheine haben unterschiedliche Berechtigungen?
Dabei stehen die Bezeichnungen für jeweils unterschiedliche Berechtigungen nach dem Waffengesetz. Es muss bei einem Waffenschein zwischen einem großen und einem kleinen unterschieden werden. Wer im Besitz eines großen Waffenscheins ist, hat keine Waffenbesitzkarte und umgekehrt.
Wie wird der Unterschied zwischen Großem und Kleinen Waffenschein gemacht?
In Deutschland wird, wie erwähnt, ein Unterschied zwischen großem und kleinem Waffenschein gemacht. Im Allgemeinen sind die Arten der Waffen, die vom Waffenscheininhaber geführt werden dürfen, durch die Angabe „großer“ oder „kleiner“ Waffenschein unterschieden.
Was sind die Voraussetzungen für einen schusswaffenschein?
Die Voraussetzungen für den Erwerb eines solchen Scheins sind jedoch den wenigsten bekannt. Ein Waffenschein berechtigt dazu, Schusswaffen anwendungsbereit mit sich zu führen. Für dieses Führen müssen jedoch klar im Waffengesetz definierte Auflagen erfüllt sein.