Was muss der betrogene Ehepartner bezahlen?
Erzielt der betrogene Ehepartner ebenfalls ein eigenes Einkommen, das aber nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, muss der schuldige Ehepartner die Differenz bezahlen. Nicht berufstätige Ehepartner müssen, soweit es ihnen zumutbar ist, einem Beruf nachgehen.
Wie kompliziert wird es mit der Scheidung der Ehe?
Etwas komplizierter wird es, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre getrennt leben und der Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung nicht erteilt, weil er nicht geschieden werden will. Ein Grund dafür liegt häufig darin, dass nach Scheidung der Ehe kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird.
Ist der Ehepartner nicht mehr wohnhaft?
Stellt der Postbeamte fest, dass der Ehepartner unter der angegebenen Adresse nicht mehr wohnhaft ist, muss er das Schriftstück an das Gericht zurücksenden. Dann werden Sie aufgefordert, dem Gericht eine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.
Ist die Anschrift ihres Ehepartners unbekannt?
Es reicht nicht, dass Sie einfach nur die Anschrift nicht kennen, weil sich der Ehepartner nach unbekannt verabschiedet hat oder schlicht nicht auffindbar ist. Das Gericht verlangt, dass Sie alle Ihnen möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Anschrift Ihres Ehepartners in Erfahrung zu bringen.
Ist die Ehefrau und der betrogene Ehemann getrennt?
Reißen sich die Ehefrau und der betrogene Ehemann zusammen, ist eine einvernehmliche Scheidung noch möglich. Die beste Methode, solchen Streitigkeiten vor Gericht aus dem Weg zu gehen, ist ein allgemein respektvoller Umgang miteinander, auch nach der Trennung. Können Fragen des
Was gilt für die Erwerbstätigkeit in der Ehe?
Dabei sollte klar sein, dass die Ehepartner nicht nur zur Erwerbstätigkeit berechtigt, sondern auch zu Haushaltsdiensten verpflichtet sind und sich die Erwerbstätigkeit nach Möglichkeit auf ein solches Arbeits- und Zeitmaß beschränken sollte, dass Leistungen im Haushalt möglich sind. Auch in der Ehe gilt das Gebot der Rücksichtnahme.
Was ist bei der Scheidung der Zugewinngemeinschaft?
Lebt ein Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und davon ist auszugehen, wenn kein Ehevertrag vorliegt – wird bei der Scheidung der Zugewinn gem. § 1372 BGB nach den §§ 1373-1390 BGB ausgeglichen. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.