Was muss ein Aufzugswaerter koennen?

Was muss ein Aufzugswärter können?

Aufzugswärter-Schulung

  • Einweisung in die grundsätzlichen Aufgaben der Beauftragten Person.
  • Individuelle Unterweisung auf Ihren Aufzugstyp.
  • Erläuterung der Sicht- und Funktionskontrollen.
  • Aufzeigen von Gefahren bei der Personenbefreiung.

Wann ist ein Aufzugswärter Pflicht?

Zunächst müssen Sie als Betreiber (Arbeitgeber) eine beauftragte Person (Aufzugswärter) benennen. Diese Personen müssen das 18. Lebensjahr voll endet haben und unter anderem mit den von der Aufzugsanlage ausgehenden Gefährdungen sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der Anlage vertraut sein.

Wie oft müssen Aufzugswärter geschult werden?

Wird eine Veränderung an der Anlage vorgenommen, muss die Unterweisung wiederholt werden, um die Beauftragte Person auf den aktuellen Stand zu bringen. Darüber hinaus muss die Unterweisung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Wie oft die Unterweisung durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Betreibers.

Wer darf Aufzugswärter Schulen?

Die bisherigen Aufgaben des „Aufzugswärters“ sind durch eine von Betreiber beauftragte besonders unterwiesene Person wahrzunehmen. Die Unterweisung kann z.B. auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder einer ZÜS erfolgen.

Wie oft Gefährdungsbeurteilung Aufzug?

Wie oft muss diese dann aktualisiert werden? Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur Pflicht, wenn Sie den Aufzug Ihren eigenen Beschäftigten zur Verfügung stellen. Den Zeitraum für eine Aktualisierung legt der Arbeitgeber fest, z.B. wenn es Nutzungsänderungen der Aufzugsanlage gibt.

Was bedeutet die Abkürzung Züs?

Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von sogenannten Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch.

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