Was muss eine Künstlerin beachten?
Von Auftragskunstwerken, über Ausstellungen, Verkäufe, Publikationen, Museen bis hin zu Versicherungen und Renten muss ein Künstler / eine Künstlerin viele rechtliche Dinge beachten. Der Beruf des Künstlers besitzt dabei den Ruf, sehr wenig wirtschaftlichen Gewinn zu erbringen.
Was ist die Auswertung von Kunst?
Die Auswertung von Kunst erfordert einen Absatzmarkt, Menschen, die die Kunst vermitteln, und Kunden. In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass die Person des Künstlers zunehmend in den Vordergrund und der kreative Akt selbst in den Hintergrund rückt. Erfolge werden dann schnell nur noch an verkauften Tickets und angebotenen Deals gemessen.
Was ist das Kunstwerk von einem Künstler geschaffen?
Das von einem Künstler geschaffene Kunstwerk bildet den Baum mit allen Ästen und Blättern. Der Stamm bleibt bestehen und muss gegen Beschädigungen geschützt werden, die Blätter sind jedoch abreiß- und veräußerbar, bleiben aber stets mit dem Stamm verbunden.
Was ist der Beruf der Künstlerin?
Der Beruf des Künstlers / der Künstlerin ist von vielen rechtlichen Aspekten geprägt. Von Auftragskunstwerken, über Ausstellungen, Verkäufe, Publikationen, Museen bis hin zu Versicherungen und Renten muss ein Künstler / eine Künstlerin viele rechtliche Dinge beachten.
https://www.youtube.com/watch?v=vLcdH2gZNI4
Warum ist die Ergreifung des Künstlers freiwillig?
Die Ergreifung des Berufs des Künstlers ist eine freiwillige Entscheidung mit dem Bewusstsein aller wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen. Es stellt sich dabei die Frage, warum z.B. ein Galerist nun für die Entscheidung eines anderen die Konsequenzen tragen sollte.
Ist Kunst im Auge des Betrachters geschützt?
Dabei ist stets zu beachten, dass Kunst im Auge des Betrachters liegt, d.h. dass Kunst dann vorliegt, wenn eine Person etwas / einen Gegenstand oder ein Objekt zu einem Kunstwerk erklärt. Auch ist die Berufsbezeichnung Künstler nicht geschützt.
Was ist das Urheberrecht an Werken der Künste und der Photographie?
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 sah eine Schutzfrist von zehn Jahren ab ihrem Erscheinen, beziehungsweise ab ihrer Herstellung vor.