Was muss eine Patientenakte beinhalten?
Eine solche Akte enthält die gesammelten Unterlagen und Aufzeichnungen eines Arztes über einen Patienten. Dazu gehören die Anamnese, Diagnosen, Notizen über Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Therapiemaßnahmen, Operationen, Befunde, Aufklärungen und Einwilligungen und schließlich nicht zuletzt Arztbriefe.
Was steht in der elektronischen Patientenakte?
Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.
Wie man Einsicht in seine Krankenakte bekommt?
Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt (§ 811 BGB). Der Patient hat keinen Anspruch darauf, die Originale in Besitz zu nehmen, eine Ausnahme bilden hier nur Röntgenbilder, die zur Weiterleitung an den nachbehandelnden Kollegen herausgegeben werden müssen (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).
Was soll der Gesetzgeber zum Krankenkassen-Wechsel machen?
Durch ein einfaches und sicheres Verfahren zum Krankenkassen-Wechsel will der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken. Gesetzlich krankenversicherte sollen Leistungen, Service und Kosten vergleichen, um eine „Krankenkasse nach Maß“ zu finden. Der Krankenkassen-Wechsel selbst soll keine Hürde darstellen.
Was muss man bei der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse muss man dafür möglichst aktuelle Nachweise über sein Einkommen vorlegen, beweisen, dass man kein kurzfristig verfügbares Vermögen (< 2.600 €) besitzt und evtl. sogar noch den Mietvertrag vorlegen. Und genau hier liegt mein Problem.
Kann es eine Lücke bei der neuen Krankenkasse geben?
Eine Lücke beim Krankenversicherungsschutz kann es nicht geben. Sollte die Versicherung bei der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleibt man automatisch bei der alten Krankenkasse versichert. Auch eine doppelte Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Das alles regelt das Sozialgesetzbuch für alle Krankenkassen gleich und verbindlich.
Wann wird die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse beendet?
Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse wird zum Wechsel-Termin nur beendet, wenn die neue Krankenkasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Im Klartext heißt das, dass der Versicherungsschutz beim Wechsel der Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist.