Was muss ich beachten wenn ich kündige?
Kündigst du fristgerecht, so musst du im Anschreiben keinen Grund für deine Kündigung nennen. Folgende Angaben sollte das Anschreiben jedoch unbedingt enthalten: deine Adresse, die Adresse des Arbeitgebers, die Kündigungsabsicht und der Austrittstermin sowie deine Unterschrift.
Bis wann muss ich kündigen?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB. Danach besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen (bzw. 28 Tagen) entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende zu beenden.
Wie sagt man seiner Chefin dass man kündigt?
„Ich habe ein Angebot für eine Stelle erhalten, bei der ich die Möglichkeit sehe, mich fachlich weiterzuentwickeln und mein Wissen sowie meine Fähigkeiten einzubringen. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen – auch wenn es mir schwer fällt.
Wann muss ich kündigen wenn es heisst 4 Wochen zum Ende eines Monats?
Antwort: Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung an bis zum nächsten Monatsende gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zählen. Beispiel: Um zum 1. März den Mitarbeiter los zu sein, müssten Sie spätestens zum 31.1. (also zum Monatsende) kündigen.
Welche Kündigungsfristen sind vorrangig zu beachten?
Die darin geregelten Kündigungsfristen, die kürzer oder länger als die gesetzlichen Kündigungsfristen sein können, sind vorrangig zu beachten. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt diese (sogenanntes Günstigkeitsprinzip).
Welche Kündigungsfristen gelten für Kündigung durch den Arbeitgeber?
Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt. Während einer vereinbarten Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart.
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen?
Dort sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen geregelt (anders bei außerordentlichen Kündigungen ). Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen (also 28 Tage, nicht etwa einen Monat!) und eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich jeweils zum 15. oder mit Ablauf eines Kalendermonats möglich.
Was sind die Daten für die Kündigungsfrist?
Für die Berechnung der Kündigungsfrist sind zwei Daten ausschlaggebend. Das Datum im Kündigungsschreiben (Beispiel: „hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“) und – wie oben angesprochen – der Zugang des Kündigungsschreibens.