Was muss ich bei einer Nebentätigkeit beachten?
Wenn Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, müssen Sie insbesondere auf Ihre Versicherungspflichten achten. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, müssen die Einkünfte aus dem Nebenjob mit angegeben werden. Dann kann die gesetzliche Krankenkasse auf dieser Basis Ihren Versicherungsbeitrag berechnen oder anpassen.
Was muss man bei zwei Jobs beachten?
Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihren ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Wie viel Geld darf ich steuerfrei nebenbei verdienen?
Minijob – 450 Euro Wer schon auf Steuerkarte arbeitet, kann zusätzlich mit einem sogenannten Minijob steuerfrei Geld dazuverdienen. Das Maximum sind 450 Euro im Monat, weshalb diese Jobs auch oft als 450-Euro-Jobs bezeichnet werden. Sie müssen den Job nicht mal in einer Steuererklärung angeben.
Kann ich bei 2 Firmen gleichzeitig arbeiten?
Grundsätzlich darf man in Deutschland mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Jobs nicht miteinander kollidieren. Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass die Gesamtarbeitszeit täglich 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag) nicht überschreiten darf.
Kann man bei zwei Firmen angestellt sein?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander eingehen, auch wenn dies in Einzelarbeitsverträgen oder Tarifverträgen verboten oder an die Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall gebunden ist. 12 GG schützen das Recht des Arbeitnehmers auf Mehrfachbeschäftigung.
Ist Studium eine Nebentätigkeit?
Das Fern- und Teilzeitstudium fällt unter die Kategorie der Nebentätigkeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten zu melden. Sie können Ihrem Arbeitgeber jederzeit über den Start eines nebenberuflichen Studiums informieren, wenn Sie dies aber wünschen.