FAQ

Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?

Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen.

Hat die Krankenkasse meine Krankenakte?

Auf Verlangen können Sie unverzüglich und vollständig in Ihre Patientenakte einsehen. Sie können auch Abschriften oder Kopien erhalten. Die Kosten dafür tragen Sie. Der behandelnde Arzt/das behandelnde Krankenhaus sowie dessen Mitarbeiter.

Was darf der Medizinische Dienst nicht?

Das Verhältnis des MDK zum behandelnden Arzt Dem MDK ist es gesetzlich untersagt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen (§ 275 Abs. 5 SGB V). Allerdings ist das Gutachten des MDK für die Krankenkasse grundsätzlich verbindlich.

Wer beauftragt den Medizinischen Dienst?

Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei privat Pflegeversicherten meist den Gutachterdienst Medicproof.

Kann der Medizinische Dienst die Krankschreibung aufheben?

Die Krankenkasse kann allerdings von einer Beauftragung des medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus denen der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben, § 275 Abs. 1 a S. 4 SGB V.

Kann der medizinische Dienst mich gesund schreiben?

Denn die medizinische Bewertung des Gesundheitszustandes durch den MDK ohne persönliche Anwesenheit unseres Mandanten ist unzulässig. Wenn ein Versicherter wegen einer vorliegenden Krankheit arbeitsunfähig ist, dann stellt er sich persönlich beim Arzt vor oder ist in Krankenhausbehandlung. Der Arzt sieht ihn also.

Wann schaltet sich der Medizinische Dienst ein?

Oft wird der Medizinische Dienst auf Verlangen des Arbeitgebers tätig, wenn dieser Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers hat. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. [1] § 275 SGB V.

Wer schaltet den MDK ein?

Wann der MDK die Arbeitsunfähigkeit prüft Der MDK wird grds. im Auftrag der Krankenkasse tätig. Benötigt die Krankenkasse Unterstützung bei der Beurteilung, ob eine Krankheit tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit (AU) führt, greifen sie auf das medizinische Wissen des MDK zurück.

Kann der Arbeitgeber den MDK einschalten?

Kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten? Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

Was kann der MDK entscheiden?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll den Trägern der Gesetzlichen Krankenversicherung den medizinischen Sachverstand zur Verfügung stellen, den diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der MDK ist personell und sachlich unabhängig und unterliegt keinen Weisungen der Krankenkassen.

Was prüft der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen die Qualität von Pflegeeinrichtungen, erstellt Gutachten zur Pflegebedürftigkeit und unterstützt Kassen bei Fragen rund um die Versorgung Ihrer Versicherten.

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