Was muss ich nach der Scheidung zahlen?
Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Was gehört bei einer Scheidung?
Lassen Eheleute sich scheiden oder trennen sie sich, bedeutet dies ein Ende des gemeinsamen Lebens – und damit auch ein Ende des gemeinsamen Eigentums. Was einst beiden Ehepartnern gehörte, kann fortan nur noch einen Eigentümer haben. Aber wer bekommt was bei einer Scheidung? Und wem gehört was bei einer Trennung?
Wie geht es mit dem Scheidungsverfahren?
Wir wollen dabei Schritt für Schritt den Verlauf des Scheidungsverfahrens erläutern. Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden.
Wie kann ich einen Scheidungsantrag einreichen?
Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang. Daraus folgt, dass Sie mindestens einen Anwalt für die Scheidung benötigen. Sie können den Antrag auf Scheidung also nicht selber einreichen. Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist.
Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?
Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.