Was muss ich tun um fruher in Rente zu gehen?

Was muss ich tun um früher in Rente zu gehen?

Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen. Dabei zählen nicht nur Jahre, in denen man regulär gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, sondern auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst, Pflegezeiten und einige andere Besonderheiten.

Wie kann ich mit 59 in Rente gehen?

Wer mindestens 45 Jahre lang eingezahlt hat, gilt bei der Rentenkasse als „besonders langjährig Versicherter“. Er kann bereits mit 63 Jahren in Ruhestand gehen – und erhält seine Rente ohne Kürzungen. Wenn sie mindestens 35 Jahre einbezahlt haben, können sie (frühestens) mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.

Kann man in Rente gehen wann man will?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Wann kann die Rente beantragt werden?

Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen. Bei Hinterbliebenenrenten – also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten – beträgt die Antragsfrist vom Todestag an zwölf Kalendermonate. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird.

Wie können sie Fragen zur gesetzlichen Rente klären?

Sie wollen wichtige Fragen zur Rente klären und über Ihre Altersvorsorge sprechen? Dann können Sie sich an die Rentenberatungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden. Die Berater helfen Ihnen beim Rentenantrag und informieren Sie über alle Fragen zur gesetzlichen Rente. Die Beratung ist kostenlos.

Wie kann ich die Beratung zur Rente vornehmen?

Veränderungen gibt es jedes Jahr. Daher empfiehlt es sich, die Beratung zur Rente durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater vornehmen zu lassen. Sie gehen demnächst in Rente und planen Ihre weitere Zukunft? Sie haben eine Rente beantragt und zweifeln, ob die gewählte Rente die richtige ist?

Ist die Rente nicht automatisch?

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten.

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