Was muss ich tun um in der Schweiz zu arbeiten?

Was muss ich tun um in der Schweiz zu arbeiten?

Um in der Schweiz zu arbeiten, wird eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt.

Kann ich als Ausländer in der Schweiz arbeiten?

Aufgrund des stabilen Arbeitsmarktes leben und arbeiten viele Ausländerinnen und Ausländer aus unterschiedlichen Staaten in der Schweiz. Arbeitsbewilligung. Neben einer gültigen Arbeitsbewilligung ist bei visumspflichtigen Personen zudem ein gültiges Visum zur Einreise notwendig (s. Kontakte).

Was arbeiten Deutsche in der Schweiz?

Besonders gefragt sind Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, in der IT, im Ingenieurswesen und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der Verdienst liegt in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland, allerdings auch die Lebenshaltungskosten.

Kann man in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen?

Deutsche in der Schweiz als Grenzgänger. Es ermöglicht Personen, die eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen und in Deutschland wohnen, eine Grenzgängerbewilligung zu erhalten. Diese erlaubt es den Grenzgängern täglich zwischen den beiden Ländern zu pendeln und in der Schweiz zu arbeiten.

Kann man als Kroate in der Schweiz arbeiten?

Kroatische Staatsangehörige haben einen erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Nach wie vor besteht jedoch eine Melde- oder Bewilligungspflicht und es sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

Was muss ich beachten wenn ich einen Ausländer einstellen?

Das Wichtigste in Kürze. Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, des EWR und auch der Schweiz kannst du problemlos beschäftigen. Alle anderen benötigen einen Aufenthaltstitel (z.B. ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis), der eine Beschäftigung erlaubt. Dem muss die Agentur für Arbeit in der Regel zustimmen.

Wann braucht man eine Arbeitsbewilligung?

Bis zu drei Monate dürfen EU-/EFTA-Staatsangehörige ohne Bewilligung in der Schweiz einer Arbeit nachgehen, es besteht nur eine Meldepflicht. Dauert die Erwerbstätigkeit unerwartet länger, muss man sich bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

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