Was muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind formulierte Geschäftsbedingungen, welche eine Geschäftspartei bei Vertragsabschluss an eine andere Partei stellt. Die AGB für Verbraucher regeln Liefermöglichkeiten und Zahlungsbedingungen, aber auch Folgen eines Liefer- oder Zahlungsverzugs sowie Haftungsbeschränkungen.
Was gilt AGB oder Gesetz?
AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Vertrags geworden sind: Der Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Andernfalls bleibt zwar der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam, es gelten jedoch nicht die AGB, sondern gesetzliche Bestimmungen.
Wann brauche ich AGB auf Website?
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, AGB auf einer Webseite zu verwenden. Die Nutzung der AGB liegt in der Regel allein im Interesse des Verwenders.
Wie werden Agbs wirksam vereinbart?
Wirksam werden die AGB in einem Vertrag nur dann, wenn vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird. Denn wenn der Vertragspartner den AGB im Verlaufe der Korrespondenz spätestens beim zweiten oder dritten Geschäft nicht widerspricht, werden diese zum Bestandteil des Vertrages.
Warum verwendet man allgemeine Geschäftsbedingungen?
Warum sind AGB sinnvoll? Durch AGB lassen sich wichtige Vertragsinhalte schon vorab festlegen, ohne dass Unternehmen mit jedem Vertragspartner einen individuellen Vertrag aushandeln müssen. Damit AGB gültig sind, müssen Unternehmen sie wirksam gemäß § 305 Abs. 2 BGB in ihren Vertrag einbeziehen.
Wann ist eine AGB unwirksam?
AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Außerdem sind überraschende oder intransparente Klauseln unwirksam, sowie Klauseln, für die es zugleich eine individuelle Abrede gibt.
Wann muss man Agbs angeben?
Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland nicht. Allerdings unterliegen Sie als Unternehmer der Informationspflicht nach § 312d BGB. Die Informationspflichten sind in Art. 246a EGBGB definiert und müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.