Was muss in der Rechnung angegeben werden?
In der Rechnung muss die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben werden. Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen.
Wie ist die Richtigstellung von Rechnungen zulässig?
Die Richtigstellung kann ausschließlich durch eine Stornierung und anschließende neue Rechnungsstellung erfolgen. Bei dem stornierenden Rechnungsdokument ist unbedingt auf die richtige Bezeichnung zu achten. Diese lautet Rechnungskorrektur, Stornorechnung oder Korrekturrechnung. Früher war auch die Verwendung des Ausdrucks Gutschrift zulässig.
Wie ist eine ordnungsgemäße Rechnung anzugeben?
In einer ordnungsgemäße Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben, auch wenn er mit dem Ausstellungsdatum identisch ist , soweit nicht ein Fall des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG vorliegt.
Wie kommt es bei einer Rechnung zum Jahreswechsel an?
Bei einer Rechnung zum Jahreswechsel kommt es unter anderem darauf an, ob die Leistung und die Rechnungsstellung im selben Wirtschaftsjahr erfolgen oder ob es zu Abweichungen der Daten kommt.
Wie unterscheiden sich die Regelungen bei der Einkommensteuer?
Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind. Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn. Der fixe Steuersatz beträgt 25 %. Wie bei der Einkommensteuer müssen Unternehmen eine KöSt-Erklärung abgeben und es gibt auch vier Vorauszahlungstermine im Jahr.
Wie erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer?
Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach den aktuell gültigen Tarifen. Eine Personengesellschaft wie z.B. OG oder KG besteht aus mehreren natürlichen Personen, die gemeinsam selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die einzelnen Gesellschafter übertragen Vermögenswerte oder ihre Arbeitskraft auf die Personengesellschaft.
Ist der Abzug der in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer möglich?
Deshalb ist der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden hat.