Was muss in eine Vorsorgevollmacht rein?
Wollen Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, müssen Sie einige Regeln befolgen: Sie müssen die Vollmacht wie einen Vertrag aufschreiben. Das heißt, sie müssen Ort, Datum, Ihren Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum aufschreiben. Am Ende müssen Sie unterschreiben.
Was kostet Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar?
Eine reine Beglaubigung kostet pro Dokument 10 € beziehungsweise 1 € pro Seite plus Mehrwertsteuer. Es gilt immer der höhere Betrag. Die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung kostet standardmäßig nach Notarkostengesetz immer 60 €. Post- und Schreibauslagen kommen noch hinzu.
Was ist eine notariell beglaubigte Vollmacht?
Meine Schwester und ich haben eine notariell beglaubigte Vollmacht, in der jeder für sich alleine bevollmächtigt ist, meine Mutter in allen Belangen zu vertreten (unbeschränkte Generalvollmacht ohne jede Ausnahme). Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten, wie ärztliche Maßnahmen und Unterbringung.
Wie unterscheidet sich notarielle Vollmacht von einer anderen Vollmacht?
Inhaltlich unterscheidet sich eine notarielle Vollmacht somit gar nicht von einer anderen Vollmacht. Vielmehr müssen Sie mit einer Vollmacht, die notariell beglaubigt werden soll, einen zusätzlichen Schritt gehen und diese einem Notar vorlegen.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Was erlaubt die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat?
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat jederzeit zurückzuziehen – das heißt zu widerrufen bzw. zu kündigen. Demnach sind Sie nicht zwingend an einen einmal ausgewählten Rechtsvertreter gebunden und können auch vor Ablauf einer etwaigen zeitlichen Befristung aus dem Vertragsverhältnis aussteigen.