FAQ

Was muss in einer Scheidungsfolgenvereinbarung stehen?

Was muss in einer Scheidungsfolgenvereinbarung stehen?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungswilligen Ehegatten, in dem Regelungen für eine Scheidung getroffen werden. Die Ehegatten einigen sich über das Sorgerecht, regeln den Kindesunterhalt, einigen sich über die Verteilung des Vermögens und Hausrates.

Was kostet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?

Übersicht Abrechnung des Notares mit 2,0-facher Gebühr (zuzüglich 19% Umsatzsteuer)

Geschäftswert Notargebühr
Geschäftswert bis 25.000 Euro 230 Euro
Geschäftswert bis 50.000 Euro 330 Euro
Geschäftswert bis 260.000 Euro 1.070 Euro
Geschäftswert bis 500.000 Euro 1.870 Euro

Wer setzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf?

Der Notar berät und informiert die Ehegatten hinsichtlich der Bedeutung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung vor, ist es auch möglich, die Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren zu lassen.

Was verursacht die Scheidungsvereinbarung?

Diese Scheidungsvereinbarung verursacht nur Notarkosten. Sie hat den Vorteil, dass sie genauso wie ein Ehevertrag in der Regel zu einem Zeitpunkt getroffen wird, an welchem die Beziehung nicht zerrüttet ist. Spätere Streitigkeiten vor Gericht werden praktisch immer teurer. Wozu die Scheidungsvereinbarung?

Was bedeutet eine Scheidung?

Scheidung bedeutet nicht nur, dass die Ehepartner künftig getrennte Wege gehen. Scheidung bedeutet auch, dass Sie Ihr Leben neu gestalten müssen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre alte Ehe abwickeln.

Was ist wichtig in der Scheidungsfolgenvereinbarung?

Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsfolgenvereinbarung Die Scheidungsfolgenvereinbarung erlaubt Paaren, bereits vor einer Trennung wichtige Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht etc. zu finden. Auf diese Weise können Paare einen langwierigen Rosenkrieg vermeiden.

Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?

Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.

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