Was muss man als Betreuer machen?

Was muss man als Betreuer machen?

Der Betreuer hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten (§ 164 BGB).

Was darf eine Betreute Person?

Nur ein Gericht darf eine rechtliche Betreuung bestimmen. Auch wenn Sie einen Betreuer haben, können Sie wie bisher Ihre Sachen selbst regeln. Zum Beispiel: Verträge unterschreiben oder Anträge stellen. Wenn Sie das verstehen und selbst regeln können.

Ist der gesetzliche Betreuer zuständig für eine recht­liche Betreuung?

Wenn Menschen keine selbst­ständigen Entscheidungen treffen können, wird eine recht­liche Betreuung notwendig. Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss. Er ist für Gesund­heits- und Vermögens­sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken,

Was darf der gesetzliche Betreuer entscheiden?

Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss. Er ist für Gesund­heits- und Vermögens­sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken, Behörden und Pflege-Einrichtungen.

Welche Bereiche muss der Betreuer übernehmen?

Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen.

Wie ist das Innenverhältnis zwischen Betreuer und betreuenden Menschen?

Im Innenverhältnis, also zwischen Betreuer und den zu betreuenden Menschen, besteht auf Seiten des Betreuers die Verpflichtung den Willen des Betreuten zu achten. Die Betreuung ermöglicht somit dem Betreuer Rechtshandlungen im Namen des betreuten Menschen zu tätigen, die der Betreute nicht mehr selbst durchführen kann.

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