Was muss man bei einer Verschmelzung beachten?
Bei der Verschmelzung wird das Vermögen der übertragenden GmbH als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf eine andere GmbH (übernehmender Rechtsträger) gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden oder des neuen Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers übertragen (§ 2 UmwG).
Was passiert bei einer Verschmelzung?
Die Verschmelzung ist das „M″ bei M&A, nämlich der Merger. Zusammengefasst ist die Verschmelzung die Auflösung eines Rechtsträgers ohne Abwicklung gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an einem übernehmenden Rechtsträger. Es handelt sich also um eine besondere Form der Unternehmensübertragung.
Kann man eine KG in eine GmbH umwandeln?
Die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH durch einenFormwechsel i.S. der §§ 190 ff. UmwG kann dann indiziertsein, wenn die KG selbst Eigentümerin eines Grundstücks ist. Durch den Formwechsel lässt sich die Entstehung vonGrunderwerbsteuer grundsätzlich vermeiden.
Wann muss Betriebsübergang mitgeteilt werden?
Wann die Mitteilung dem Arbeitnehmer zugeht ist für die Frage des Fristbeginns unerheblich. Nach § 613a Abs. 5 BGB hat die Unterrichtung der Arbeitnehmer vor dem Übergang zu erfolgen. Die Unterrichtungspflicht erlischt jedoch nicht mit dem Zeitpunkt des Übergangs, sondern besteht darüber hinaus.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Verschmelzung?
In Bezug auf die steuerrechtlichen Konsequenzen einer Verschmelzung ist das Umwandlungssteuergesetz maßgebend. Es regelt die Anwendung der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer auf die von einer Umwandlung betroffenen Unternehmen.
Was ist die vertikale Verschmelzung?
Vertikale Verschmelzung: Vereinigung von Unternehmen, die auf unterschiedlichen (meist hintereinander geschalteten) Stufen der Leistungserstellung tätig sind (z.B. Zulieferer und Hersteller des Hauptprodukts). 3. Mischformen der horizontalen und der vertikalen Verschmelzung. 1.
Was ist die Verschmelzung von Gesellschaften?
Die Verschmelzung von Gesellschaften ist die einzige Umstrukturierung im Rahmen des Umwandlungsrechts, welche auch grenzüberschreitend in der Europäischen Union ihre Rechtsgültigkeit nicht verliert. [11]
Wie ist die Verschmelzung anzumelden?
Unter Beachtung der vorgesehenen Reihenfolge ist die Verschmelzung zunächst in das Sitzregister der übernehmenden Gesellschaft und anschließend in das entsprechend zuständige Register des übertragenden Rechtsträgers anzumelden. [17]