Was muss man bei Medikamenten beachten?
Darin notieren Sie oder Ihr behandelnder Arzt unter anderem folgende wichtige Informationen:
- Handelsname des Medikaments.
- Chemische Bezeichnung des Wirkstoffs.
- Dosierung.
- Zeitpunkt der Einnahme.
- Darreichungsform (zum Beispiel fest als Tablette oder flüssig als Tropfen)
- Indikation (Grund für die Einnahme)
- Behandlungsende.
Wer kontrolliert Medikamente?
Die Kontrollen werden von den Pharma-Unternehmen, dem pharmazeutischen Großhandel, den Apotheken und den Arzneimittelbehörden durchgeführt. Auch Parallelimporteure sind eingebunden. Das Schaubild www.vfa.de/schutz-vor-gefaelschten-medikamenten veranschaulicht das.
Was tun Sie bei Verweigerung der Medikamenteneinnahme?
Falls er die Medikamenteneinnahme ablehnt, versuchen Sie, die Gründe aus seinen Äußerungen und/oder seinem Verhalten heraus zu deuten. Diese sind oft versteckt und scheinbar unverständlich. So kann er etwa mit „Das ist viel zu groß“ meinen, dass es viel zu viele Tabletten sind.
In welchen Ländern werden Medikamente hergestellt?
Früher galt Deutschland als „Apotheke der Welt“. Das ist längst vorbei. Nach Schätzungen kommen beispielsweise mittlerweile mehr als 90 Prozent aller weltweit hergestellten Antibiotika aus Indien und China.
Welche Behörden sind für die Arzneimittelzulassung zuständig?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche Behörde für die Zulassung bzw. Registrierung von Tierarzneimitteln in Deutschland. Hier finden Sie die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Kann man Medikamente ablehnen?
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten steht auch im Mittelpunkt medizinischer Entscheidungen. Es bedeutet ganz konkret, dass ein Patient das Recht hat, jeder Untersuchungsmethode sowie operativen, medikamentösen oder sonstigen Therapie bzw. Pflegemaßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Wie ist die Unbedenklichkeit eines Arzneimittels beurteilt?
Es gibt kein absolutes Maß dafür, welche Nebenwirkungen hinnehmbar sind; die Bedenklichkeit ist nur in Abwägung zur Schwere der zu behandelnden Krankheit zu beurteilen. Bei der Beurteilung der Unbedenklichkeit eines Arzneimittels ist somit auch die Wirksamkeit heranzuziehen. Unbedenklichkeit bedeutet nicht Unschädlichkeit.
Wie ist die Zulassung eines Arzneimittels erforderlich?
Für die Zulassung ist es erforderlich, dass das Arzneimittel eine nach anerkannten pharmazeutischen Regeln angemessene Qualität aufweist. Diese Regeln sind unter anderem in Arzneibuch-Monografien niedergelegt. Die vorzulegenden Unterlagen beschränken sich nicht nur auf die Zusammensetzung des Arzneimittels.
Ist die Anwendung eines Arzneimittels mit vertretbaren Risiken verbunden?
Es gibt aber auch Fälle, in denen mit der Zeit herausstellt, dass die Anwendung eines Arzneimittels mit unvorhergesehenen, nicht vertretbaren Risiken verbunden ist. Die Behörden können dem Präparat dann die Zulassung entziehen, oder der Hersteller nimmt es freiwillig vom Markt.
Was ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels?
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels ist das Verhältnis der Wirksamkeit bei der Behandlung einerseits und allen möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels andererseits. Dieses Verhältnis ist von zentraler Bedeutung für die Entscheidung über die Zulassung des Arzneimittels.