Was passiert bei Disziplinarverfahren?
Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder Richtern geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird. Für sie gelten die normalen Sanktionen des Arbeitsrechtes wie Abmahnung und außerordentliche Kündigung.
Wann ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten?
Ein Disziplinarverfahren wird regelmäßig beim Verdacht eingeleitet, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat. Davon spricht man, wenn ein Beamter schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 47 I BeamtStG bzw. § 77 BBG).
Was ist der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit?
In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Entscheidender Unterschied ist, dass bei der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße ausgelöst wird, während die Straftat eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Was ist der Inhalt des formellen Disziplinarrechts?
Inhalt des formellen Disziplinarrechts ist die Regelung der Hierarchie, Zuständigkeit und der Befugnisse der im Disziplinarrecht vorgesehenen Stellen . Ein Dienstvergehen liegt gemäß § 77 BBG vor, wenn Beamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Das Disziplinarrecht dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu,
Wie ist die Einleitung des Disziplinarverfahrens geregelt?
Der Beamte bzw. Soldat ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens gemäß § 20 BDG bzw. § 32 Abs. 4 SG unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. In Deutschland ist das formelle Disziplinarrecht für Bundesbeamte im BDG, für Soldaten in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) geregelt.
Was ist zuständig für das behördliche Disziplinarverfahren?
Zuständig für das einfache bzw. behördliche Disziplinarverfahren sind die Dienstvorgesetzten bzw. Disziplinarvorgesetzten. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor (bei Beamten) bzw. werden Tatsachen bekannt (bei Soldaten), die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienst- bzw.