Was passiert bei einem Ausnahmezustand?
Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen außer Kraft gesetzt, wobei eine Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive und – in Bundesstaaten – von den Gliedstaaten auf den Bund stattfindet. Die Entscheidung über den Ausnahmezustand gilt als staatsleitender Akt.
Was ist das notstandsgesetz?
Als Notstandsgesetze werden Gesetze für eine Krisensituation bezeichnet, in der ein Staat oder ein Gebiet innerhalb des Staates nach Auffassung der Instanz, die den Notstand erklärt, nicht durch das ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann.
Wer kann Notstandsgesetze ausrufen?
Notstand ist eine Maßnahme auf Bundesebene, der Katastrophenfall ist Ländersache. Der Bund kann allerdings einen Katastrophennotstand ausrufen.
Was für Regeln gibt es im Krieg?
Kriegsgefangene. Keine Zwangsarbeit, keine Folter, keine Geiselnahme: Mit der dritten Genfer Konvention wurde der Schutz von Kriegsgefangenen geregelt. Gefangenenlager müssen außerhalb der Kriegszone eingerichtet werden. Kriegsgefangene haben Anspruch auf eine humane Behandlung und angemessene Verpflegung.
Wer vertritt das humanitäre Völkerrecht?
Institutionen. Die bedeutendste Institution zur Wahrung und Förderung des Humanitären Völkerrechts ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ( IKRK ). Die Arbeit des IKRK im Rahmen internationaler bewaffneter Konflikte beruht auf den vier Genfer Konventionen von 1949 und dem Zusatzprotokoll I von 1977.
Welche Länder haben die Genfer Konvention unterschrieben?
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 formell verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft – unterzeichnet von 26 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland und die USA sowie Ägypten, Australien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Jugoslawien, Kanada, Israel und die Türkei.
In welchem Zusatzprotokoll ist der Schutz der Opfer nicht internationaler Konflikte geregelt?
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) Im zweiten Zusatzprotokoll geht es um den Schutz der wichtigsten Menschenrechte in nicht internationalen bewaffneten Konflikten, das heisst in Bürgerkriegen.