Was passiert bei Nichteinhaltung des Mindestlohns?

Was passiert bei Nichteinhaltung des Mindestlohns?

Eine Erfüllung kann beispielsweise durch Nichteinhaltung von Dokumentationspflichten, Nachweispflichten oder Mindestlohnzahlungen erfolgen. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, eröffnet der Zoll ein Bußgeldverfahren. Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit hohen Strafen geahndet.

Wer prüft ob Mindestlohn zu zahlen ist oder nicht?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, ob in einem Betrieb alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtig angemeldet sind, ob der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt und ob alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Mindestlohn bezahlt bekommen.

Wo melde ich Verstöße gegen den Mindestlohn?

Wer Verstöße gegen das neue Mindestlohngesetz oder gegen die Branchenmindestlöhne feststellt, kann sich – auch anonym – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.

Was tun bei Verstoß gegen Mindestlohn?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mindestlohn zu zahlen. Wird der Mindestlohn nicht gezahlt, sollte der Arbeitgeber zuerst einmal auf das neue Gesetz hingewiesen werden. Telefonisch gibt das Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 030/ 221911004 Auskunft.

Welche Personen sind vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

Wie kontrolliert der Zoll den Mindestlohn?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die zum Zoll gehört, kontrolliert die Einhaltung. Die FKS darf Unternehmen unangekündigt überprüfen und dabei Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen nehmen. Wird ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, droht dem Unternehmen eine Geldstrafe bis zu 500.000 EUR.

Was passiert wenn man unter Mindestlohn bezahlt?

Geldbuße bis zu 500.000 Euro. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für „angemessene Zeit“ (bei Bußgeldern von mehr als 2.500 Euro) Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgeber*innen und zwar auch dann, wenn Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch nicht einklagen sollten.

Wann darf Mindestlohn unterschritten werden?

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

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