Was passiert bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze?
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 64.350 Euro (2021) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Was passiert wenn man über die Beitragsbemessungsgrenze kommt?
Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge also nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Gutverdiener zahlen also sozusagen nur einen Höchstbetrag. Wenn Sie im Westen 7.200 Euro brutto verdienen, zahlen Sie ebenfalls 660,30 Euro monatlich in die Rentenkasse.
Was löst Versicherungspflicht aus?
Arbeitslosengeld I (ALG I) löst grundsätzlich Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus. Privatversicherte können sich von dieser Versicherungspflicht aber befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wann tritt Krankenversicherungspflicht ein?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2021 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Wann endet Krankenversicherungspflicht?
In der Krankenversicherung gibt es aber eine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Die Krankenversicherungspflicht konnte also nur enden, wenn das Entgelt des Beschäftigten in den letzten drei Kalenderjahren die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.
Was versteht man unter einer Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitnehmern die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und jedes Jahr mit Wirkung zum 1.
Was zählt für die Beitragsbemessungsgrenze?
Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Hierzu zählt beispielsweise das laufende Arbeitsentgelt. Auch Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld laut Tarifvertrag) und pauschal vergütete Überstunden sind zu berücksichtigen.
Wann besteht Krankenversicherungspflicht?
In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttojahreseinkommen unter 64.350 Euro liegt (Stand: 2021). Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie wird jedes Jahr vom Gesetzgeber an die Lohnentwicklung angepasst.
Wer ist versicherungspflichtig und wer nicht?
Versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen versicherungsfrei (Versicherungsfreiheit).