Was passiert mit der eheurkunde nach der Scheidung?
Wurden Sie im Ausland geschieden, benötigen Sie zur Anerkennung Ihrer Scheidung in Deutschland die Übersetzung der Urkunde sowie die Beglaubigung der Echtheit der Urkunde (Apostille). Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren, erhalten Sie beim Familiengericht eine neue Ausfertigung.
Wo kann man sehen ob man geschieden ist?
Eine Option kann darin bestehen, dass Sie beim Amtsgericht das Güterrechtsregister einsehen. Die Einsicht des Registers ist jedem erlaubt, ohne dass Sie dafür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen müssen (§ 1563 BGB).
Wo muss ich Melden dass ich geschieden bin?
Nach dem Trennungsjahr wird der Antrag auf Scheidung schriftlich oder online über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht. Bei Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit kann beim Familiengericht ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Wie kann ich eine neue Heiratsurkunde beantragen?
Die Standesämter verlangen zusätzlich eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde, auf der die Scheidung der vorangegangenen Ehe vermerkt ist. Diese zusätzliche Bescheinigung können Sie durch Vorlage der Scheidungsurkunde bei dem Standesamt, das die Ehe geschlossen hatte, beantragen.
Ist die Heiratsurkunde eingetreten?
Ist dieser Fall eingetreten, geht der Todeszeitpunkt ebenfalls aus dem Dokument hervor. Die Heiratsurkunde erhält das verheiratete Ehepaar nach der Trauung auf dem Standesamt. Sie ist zudem im Nachhinein beantragbar, wenn man sie verloren hat oder sie sich aus anderen Gründen nicht mehr im Besitz der Eheleute befindet.
Wann kann man wieder heiraten?
Die erneute Heirat ist rechtlich ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung wieder möglich. Tatsächlich aber erst, wenn der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorliegt. Es gilt keine Karenzzeit oder Wartefrist für die Wiederheirat. Während der laufenden Scheidung kann man nicht heiraten.
Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?
Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.