Was passiert mit Eigentum nach Tod ohne Erben?
Grundsätzlich gilt: Gibt es keinerlei Verwandtschaft mehr und hat der Verstorbene keinen Erben benannt, geht der Besitz an den Staat über. Das ist auch dann der Fall, wenn alle vom Nachlassgericht ermittelten oder im Testament bestimmten Erben die Erbschaft ausschlagen.
Habe keinen Erben?
Wer nicht will, dass unliebsame Verwandte erben oder dass mangels des Vorhandenseins von gesetzlichen Erben am Ende der Staat erbt, bestimmt über eine letztwillige Verfügung selbst, wohin der Nachlass gehen soll. Dann greift nicht mehr die gesetzliche Erbfolge. Die Juristen nennen dies „gewillkürte Erbfolge“.
Welche Motive liegen bei der Benennung der Erben in einem Testament zugrunde?
Wenn ein Erblasser in einem Testament seine Erben benennt, dann liegen dieser Entscheidung in aller Regel durchaus nachvollziehbare Motive zugrunde. Bei der Mehrzahl der Erblasser steht bei der Benennung der Erben im Testament der Wunsch im Vordergrund, nahe Verwandte oder den Ehepartner wirtschaftlich abzusichern und zu versorgen.
Wie tritt die gesetzliche Erbfolge ein?
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person (Erblasser) ohne Hinterlassung einer wirksamen letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) verstorben ist, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
Was ist mit der Stellung des Erben verbunden?
Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden. So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat.
Wie gilt das Testament vor gesetzlicher Erbfolge?
Testament gilt vor gesetzlicher Erbfolge. Gesetzliche Erben sind die Familienmitglieder. Wenn ein Mensch verstorben ist, dann stellt sich für Familienangehörige, Verwandte und Freunde des Erblassers in aller Regel die Frage, wer den Erblasser beerbt.