Was passiert mit einem gefundenen Testament?
Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorliegen einer letztwilligen Verfügung, hat es den Besitzer der letztwilligen Verfügung von Amts wegen zu ermitteln (1960 Abs. 1 BGB). Liefert der ermittelte Besitzer das Testament nicht ab, kann das Nachlassgericht eine so genannte Ablieferungsanordnung erlassen (§ 358 FamFG).
Was muss man mit einem Testament machen wenn man es findet?
Findet ein Angehöriger nach dem Tode des Erblassers in dessen Unterlagen ein Testament auf, ist er verpflichtet, dieses unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Wer das Testament vernichtet oder unterschlägt, begeht eine strafbare Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).
Wie erhalten die Erben den Nachlass?
Den Nachlass erhalten die Erben. Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu.
Ist der Nachlass der Verstorbene zu Lebzeiten angefertigt?
Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu. Mit Hilfe eines Testaments kann man Einfluss darauf nehmen und den Nachlass beispielsweise einer gemeinnützigen Stiftung oder einer einzelnen Person, die nicht der Familie angehört, vererben.
Was ist ein Nachlass?
Als Nachlass gilt per Definition im erbrechtlichen Sinn die Summe des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. Dazu können Vermögensgegenstände wie etwa Immobilien, Schmuck oder Edelsteine gehören, aber auch Barvermögen in Form von Tagesgeldguthaben oder Aktiendepots.
Wie kann das Nachlassgericht die Ablieferung verlangen?
Das Nachlassgericht kann auch von bestimmten Personen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darüber verlangen, wo sich das Testament befindet. Verweigert derjenige, der das Testament in Besitz hat, die Ablieferung, kann das Nachlassgericht gegen ihn eine Ordnungsstrafe verhängen und notfalls die Ablieferung mittels Zwang durchsetzen.