Was passiert mit meinem Testament?
Wenn Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, wird es von Amts wegen beim Zentralen Testamentsregister registriert. Das Register speichert Angaben zum Erblasser, zur Urkunde und zum Nachlassgericht, bei dem Sie Ihr Testament hinterlegt haben. Das Original Ihres Testamentes verbleibt beim Nachlassgericht.
Wie wird ein Testament umgesetzt?
Ein Testament kann nach Eintritt des Erbfalls nur dann umgesetzt werden, wenn der letzte Wille überhaupt aufgefunden und vom Finder beim Nachlassgericht zum Zwecke der Testamentseröffnung abgeliefert wird.
Ist ein notarielles Testament eine individuelle Angelegenheit?
Jedes Testament ist natürlich eine individuelle Angelegenheit, sodass Sie sich in Zweifelsfällen an einen Anwalt oder Notar wenden sollten. Entscheiden Sie sich für ein notarielles Testament, übernimmt ein Notar die Formulierung Ihres letzten Willens und Sie müssen sich keine Gedanken über die Rechtswirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügung machen.
Wie können sie ein Testament verfassen?
Sie können auf unterschiedliche Arten Ihr Testament verfassen – mündlich oder schriftlich, mit oder ohne Notar. Um Unklarheiten zu vermeiden und das Konfliktpotential zu begrenzen, sind jedoch nicht alle Varianten gleichermaßen empfehlenswert. Ein Überblick über die Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen:
Ist ein Testament überaus vorteilhaft?
Auch hinsichtlich des Umgangs mit den Miterben erweist sich ein Testament als überaus vorteilhaft. Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser zu Lebzeiten genaue Anweisungen bezüglich der Nachlassaufteilung geben und so etwaige Streitigkeiten und Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden.
Ist das Testament zwingend notwendig?
Wenn im Erbfall kein Testament vorhanden ist, regelt der Gesetzgeber die Erbfolge – zwingend notwendig ist ein Testament also nicht.