FAQ

Was passiert mit meinem Urlaub bei Kurzarbeit?

Was passiert mit meinem Urlaub bei Kurzarbeit?

Grundsätzlich kann Urlaub auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dieser wird vom Arbeitgeber mit dem üblichen Urlaubsentgelt vergütet. Da mit dem Kurzarbeitergeld der Abbau von Arbeitsplätzen verhindert werden soll, wird Kurzarbeitergeld aber nur dann gewährt, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist.

Wie viel Stunden werden bei Kurzarbeit gearbeitet?

Ein Arbeitnehmer hat eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Sein Monatsbruttogehalt beträgt 1733 Euro. Fall 1: Der Arbeitnehmer wird in der Kurzarbeit von 40 Stunden auf 30 Stunden gekürzt. Er arbeitet damit nur noch 75 Prozent seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.

Was kommt nach dem Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungsantrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt, die nach Prüfung der Antragsunterlagen das gezahlte Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber umgehend erstattet.

Hat Kurzarbeitergeld Einfluss auf Arbeitslosengeld?

Zeiten des Bezuges von Kurzarbeitergeld wirken sich nicht negativ auf einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld aus. Der Bezug von Kurzarbeitergeld führt nicht dazu, dass eine grundsätzlich zur Arbeitsförderung versicherungspflichtige Beschäftigung versicherungsfrei wird.

Wie schnell wird das Kurzarbeitergeld ausgezahlt?

Der Zuschuss von der Agentur für Arbeit wird dann an den Arbeitgeber ausgezahlt, der diesen zusammen mit Ihrem Entgelt am Ende des Monats überweist. Grund dafür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Er ist dafür verantwortlich das Kurzarbeitergeld für seine Belegschaft zu beantragen.

Wie viel bekommt man bei Kurzarbeit?

Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.

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