Was passiert nach 2 Versäumnisurteil?
Rechtskraft und Vollstreckung Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen erhoben werden, nach Ablauf dieser Frist gewinnt das Versäumnisurteil an Rechtskraft. Eine Anfechtung ist dann nicht mehr möglich. Das Versäumnisurteil hat gemäß § 708 ZPO zur Folge, dass es vorläufig vollstreckbar ist.
Was geschieht bei einer Beweisaufnahme?
Beweisaufnahme ist die Tätigkeit, die das Gericht davon überzeugen soll, dass die streitige, erhebliche Behauptung einer Partei wahr ist. Durch den Beweis soll ein Richter die volle Überzeugung über die Wahrheit und Unwahrheit einer tatsächlichen Behauptung erlangen.
Wann ergeht ein 2 Versäumnisurteil?
Ist die einspruchsführende Partei im Termin zur Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache erneut säumig, d.h. zum zweiten Mal in ununterbrochener Folge, ergeht gegen sie ein „zweites Versäumnisurteil“ im technischen Sinn, § 345 ZPO.
Wann wird ein VU rechtskräftig?
Ein Versäumnisurteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist des § 339 Abs. 1 ZPO Einspruch eingelegt wird.
Warum wird eine Güteverhandlung angesetzt?
Ziel der Güteverhandlung (Alleiniges) Ziel ist es, dass die Parteien einen Vergleich schließen. Der Richter wird also versuchen, herauszufinden, wie die Interessenlage der Parteien aussieht. Und wo eventuell Schnittmengen bestehen beziehungsweise wie eine Einigung aussehen könnte.
Warum ist die Güteverhandlung kostenlos?
Durch den Vergleich entfallen die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht. Sind beide Seiten also anwaltlich vertreten und schließen einen Vergleich in der Güteverhandlung, dann müssen sie allein ihre eigenen Anwaltskosten zahlen. Gerichtskosten entfallen. Derjenige der keinen Anwalt hat, hat dann auch keine Anwaltskosten.
Was ist eine beweisanordnung?
Durch die Beweisanordnung wird vom Gericht festgelegt, welche Tatsachen klärungsbedürftig sind. Grundsätzlich genügt eine formlose Beweisanordnung in der mündlichen Verhandlung. Unmittelbar danach schließt sich die Beweisaufnahme an (der Richter verkündet folgende Anordnung: „Zur Sache wird der Zeuge XY … befragt“).