Was passiert nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse?
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld, das ihm von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Was passiert mit meinem Arbeitsplatz Wenn ich ausgesteuert werde?
Nach 78 Wochen werden sie allerdings „ausgesteuert“ und müssen sich arbeitslos melden. In vielen Fällen können Beschäftigte auch nach ihrer Genesung die Arbeit auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr ausüben, aber viele andere Tätigkeiten im Betrieb noch verrichten.
Wann beim Arbeitsamt melden wenn Krankengeld ausläuft?
Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft? Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre.
Wie lange zahlt Arbeitsamt Nahtlosigkeitsregelung?
Maximal 72 Wochen nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist Schluss. Nur in Ausnahmefällen kann über den Beginn einer neuen Blockfrist ein sofortiger neuer Anspruch auf Krankengeld erwirkt werden. Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, kommt die Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel.
Wer zahlt nach Aussteuerung der Krankenkasse?
Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bezieht, kann seinen ursprünglichen Krankenversicherungsschutz erhalten. Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man nach Krankengeld?
Das Arbeitslosengeld nach Krankengeld entspricht der Höhe des regulären Arbeitslosengeldes und wird auf dieselbe Weise errechnet. Beantragen Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitationsmaßnahme, erhalten Sie das nahtlose Arbeitslosengeld, solange Ihr Antrag bearbeitet wird.
Kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich ausgesteuert werde?
Fazit: Nach dem Krankengeld sollten Sie grundsätzlich nicht kündigen. Um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, sollten Sie nach der Aussteuerung nicht kündigen. Entweder läuft es auf eine Rente hinaus, oder Sie stellen sich zumindest theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.