FAQ

Was passiert nach einer Namensanderung?

Was passiert nach einer Namensänderung?

Nach der Änderung müssen Sie Ihre Dokumente anpassen oder neu beantragen. Für die Änderung im Personalausweis können bis zu 37 Euro fällig werden, der Reisepass kostet bis zu 114 Euro. Eine Neuausstellung des Führerscheins ist bei einer Namensänderung nicht zwingend vorgeschrieben.

Was ist bei einer Namensänderung zu beachten?

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.

  • Personalausweis.
  • Reisepass.
  • Fahrzeugbrief und -schein.
  • EC-Karte.
  • Krankenkassenkarte.
  • Klingelschild und Briefkasten.
  • Versicherungen.
  • Laufende Verträge.

Wie lange Namensänderung nach der Hochzeit?

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Fristen. Bei der Hochzeit sind Sie bei der Wahl Ihres zukünftigen Nachnamens frei. Wichtig ist, dass Sie die Namensänderung anschließend sofort in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt oder das Passamt Ihrer Gemeinde zuständig.

Wer muss informiert werden bei Namensänderung?

Die Einzugsstelle für die Rundfunkgebühren müssen Sie bei Namensänderungen informieren. Beziehen Sie Kindergeld, muss die Familienkasse über den neuen Nachnamen informiert werden, damit Sie weiterhin Ihre Bezüge erhalten. Melden Sie dem Finanzamt Ihre neue Steuerklasse.

Was ist notwendig für die Namensänderung nach der Hochzeit?

Bei einigen Anträgen ist es notwendig, dass ihr vor Ort dabei seid. In den anderen Fällen kann auch jemand anderes diese für euch übernehmen. Dafür benötigt die Person in der Regel eine Vollmacht von euch. Nun aber zu der Checkliste für die Namensänderung nach der Hochzeit.

Ist die Scheidung vor der Namensänderung rechtskräftig?

In jedem Fall muss die Scheidung vor der Namensänderung erst einmal rechtskräftig sein. Problemlos kann man nach der Scheidung zu seinem Mädchennamen zurückkehren. Dies gilt jedoch nicht für gemeinsame Kinder.

Wann darf der Nachname geändert werden?

Gemäß § 3 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) darf der Familienname nur dann geändert werden, wenn die Änderung durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Zuständig für die Entscheidung über die Änderung des Nachnamens ist nach § 6 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) die höhere Verwaltungsbehörde. Tipp: Es gibt Ausnahmen

Wann kann der Name eines Kindes geändert werden?

Ändert sich für ein Kind etwa durch die Scheidung der Sorgeberechtigte, kann der Name des Kindes innerhalb von 3 Monaten geändert werden. Wird der Name des Stiefelternteils angenommen, ist bei dieser sogenannten Einbenennung sogar ein Doppelname möglich.

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