Was passiert nach einer Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung erfüllt den Zweck, das nicht teilbare Vermögen – also die Immobilie oder das Grundstück – in eine teilbare Geldsumme umzuwandeln. Nach der Versteigerung erhält jeder der Partner seinen Anteil am Vermögen und die Bruchteilsgemeinschaft ist aufgehoben.
Wer trägt die Kosten bei einer Teilungsversteigerung?
Die Kosten für das gesamte Verfahren der Teilungsversteigerung werden aber nicht vom Antragsteller allein, sondern von der Erbengemeinschaft getragen. Dabei wird jeder Miterbe entsprechend seines Anteils am Erbe an den Gebühren beteiligt.
Kann man eine Teilungsversteigerung rückgängig machen?
Die Gütliche Einigung mit dem Miterben, der den Antrag gestellt hat, die Drittwiderspruchsklage oder ein durch ein eingetragenes Nießbrauchrecht im Grundbuch. Das Verfahren zur Teilungsversteigerung kann jederzeit abgebrochen werden – solange der Zuschlag beim Versteigerungstermin noch nicht erteilt wurde.
Kann ich bei einer teilungsversteigerung mitbieten?
Wer eine Teilungsversteigerung einleitet, darf selbst mitbieten. Gibt der Antragssteller das höchste Gebot ab, erhält er den Zuschlag und kann die Immobilie so selbst ersteigern.
Wie kann ich eine grundstücksgemeinschaft auflösen?
Die Aufhebung einer solchen Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur und für den Fall, dass dies nicht möglich ist wie in Ihrem Fall, durch Verkauf des Gegenstandes, § 751 BGB.
Wann ist Teilungsversteigerung unzulässig?
Eine Teilungsanordnung kann laut § 2044 BGB auch ein Auseinandersetzungsverbot beinhalten und gilt für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers. Sind die Miterben nicht darüber einig, sich über diese Anordnungen hinwegzusetzen, ist eine Teilungsversteigerung gemäß § 2044 BGB nicht möglich.
Wer bekommt das Geld bei einer Zwangsversteigerungen?
Es kommt dann zur Zwangsversteigerung der Sachen. Das Geld aus dieser erhält der Gläubiger. Und zwar in der Höhe, in der seine Geldforderung bestanden hat. Sollte aus der Zwangsversteigerung noch Geld übrigbleiben, bekommt dies der ursprüngliche Schuldner zurück.